Das deutsche Tierschutzgesetz erlaubt Tierversuche in der Grundlagenforschung.
Das deutsche Tierschutzgesetz (pdf) zählt zu den strengsten der Welt und garantiert Tieren einen weitgehenden Schutz – sie sind „Mitgeschöpfe“ laut Gesetzestext. Gleichwohl werden in den Bestimmungen Tierversuche ausdrücklich zugelassen. Es muss jedoch grundsätzlich nachgewiesen werden, dass das Untersuchungsziel nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.