Das Tierschutzgesetz

Das deutsche Tierschutzgesetz erlaubt Tierversuche in der Grundlagenforschung.

Das deutsche Tierschutzgesetz (pdf) zählt zu den strengsten der Welt und garantiert Tieren einen weitgehenden Schutz – sie sind „Mitgeschöpfe“ laut Gesetzestext. Gleichwohl werden in den Bestimmungen Tierversuche ausdrücklich zugelassen. Es muss jedoch grundsätzlich nachgewiesen werden, dass das Untersuchungsziel nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.

Nach dem Tierschutzgesetz dürfen Tierversuche grundsätzlich nur dann durchgeführt werden, wenn mindestens eines der folgenden vier Kriterien erfüllt wird:
  • Sie dienen zur Vorbeugung, Diagnose oder Behandlung von Krankheiten bei Mensch und Tier.
  • Sie tragen dazu bei, Umweltgefährdungen zu erkennen.
  • Sie gehören zur Unbedenklichkeitsprüfung von Stoffen oder Produkten.
  • Sie sind für die Grundlagenforschung unerlässlich.