• Das Tierschutzgesetz
    Tierschutz- gesetz
    In Deutschland haben Tiere Rechte - Versuche mit ihnen werden strengstens kontrolliert
     
  • Begutachtung tierexperimenteller Forschung
    Begutachtung
    Erst nach mehrfacher Überprüfung eines Antrages, dürfen Tierversuche stattfinden
     
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Das Genehmigungsverfahren für tierexperimentelle Studien

Bevor ein Tierversuch durchgeführt werden kann, muss ein Antrag durch den verantwortlichen Wissenschaftler beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt werden. In diesem Antrag muss zunächst der aktuelle Stand der Forschung zu einer bestimmten wissenschaftlichen Fragestellung dargelegt werden. Darauf aufbauend schlägt der Antragsteller vor, welche Experimente die noch ungeklärten wissenschaftlichen Fragen beantworten könnten. Diese Experimente muss er präzise und nachvollziehbar beschreiben.

Der Antrag wird dann von Experten im Rahmen einer beratenden Kommission geprüft. Sie gibt der genehmigenden Behörde Argumente für und gegen eine Genehmigung. In der Kommission sitzen auch Vertreter von Tierschutzorganisationen. Ihre Aufgabe ist es, besonders auf Tierschutzaspekte zu achten. Es ist aber Aufgabe aller Mitglieder der Kommission, die ethische Abwägung des Nutzens des Experiments gegen mögliche oder unvermeidliche Schäden oder Leiden der Tiere zu treffen. Die Kommission entscheidet also, ob der vorgeschlagene Versuch hinsichtlich des zu erwartenden Erkenntnisgewinns ethisch vertretbar ist - es ist nicht ihre Aufgabe zu urteilen, ob und welche wissenschaftliche Fragestellung bearbeitet werden darf/soll. Die Entscheidung über den einzelnen Antrag trifft dann das Regierungspräsidium

Die Entscheidung, ob Tierversuche zwecks Erkenntnisgewinns grundsätzlich gemacht werden dürfen, hat der Gesetzgeber getroffen. Und welche wissenschaftlichen Fragen bearbeitet werden dürfen, entscheiden die entsprechenden Forschungsorganisationen, wie beispielsweise die Deutsche Forschungsgesellschaft (DFG), die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) oder das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Sie machen dies, indem sie Wissenschaftler berufen oder Gelder für Forschungsprojekte bewilligen. Die meisten Forschungsorganisationen sind öffentliche Einrichtungen oder gemeinnützige Stiftungen. Sie unterliegen scharfen Kontrollen bezüglich ihrer Bewilligungsverfahren. Ihren Beschlüssen müssen Fachgutachten zugrundeliegen, in denen fundiert erklärt wird, warum ein vorgeschlagenes Forschungsprojekt erfolgversprechend ist.