Begutachtung tierexperimenteller Forschung

Jede tierexperimentelle Studie wird mindestens von drei voneinander unabhängigen Stellen auf Sinnhaftigkeit und Qualität der Ergebnisse begutachtet. Erst wenn zwei Evaluierungen davon positiv ausfallen, darf die Studie durchgeführt werden.

Neurobiologische Grundlagenforschung wird in Deutschland überwiegend von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie den Max-Planck-Instituten durchgeführt. Jedes wissenschaftliche Projekt wird von einer Kommission auf Originalität und Qualität der Forschung begutachtet. Die Max-Planck-Gesellschaft hat hierzu den Fachbeirat eingerichtet, eine externe Evaluation durch internationale Fachgutachter, die in zweijährigen Intervallen stattfindet. Die Projekte, die durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft oder private Stiftungen (‚Drittmittel‘) finanziell unterstützt werden, müssen von unabhängigen Experten begutachtet werden. Bei ihnen handelt es sich um anonyme Wissenschaftler aus anderen, meist ausländischen Einrichtungen.

Bei Experimenten, die Tierversuche einschließen, wird die Studie zusätzlich von einer gesetzlich vorgeschriebenen Kommission (§15 Tierschutzgesetz) begutachtet. Diese berät die zuständige Genehmigungsbehörde hinsichtlich der ethischen Vertretbarkeit.

Nach Abschluß der Studie veröffentlichen die Forscher ihre Daten in Fachzeitschriften um sie weltweit zur Verfügung zu stellen. Diese Veröffentlichung ist der wichtigste Teil der abschließenden Evaluation einer Studie und Pflicht bei Forschungsprojekten, die durch öffentliche Gelder finanziert werden (siehe Regelungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, pdf). Hierbei durchläuft die Studie im sogenannten peer review Verfahren einer letzten strengen Evaluation. Mehrere unabhängige Gutachter hinterfragen sowohl den Ansatz und Sinnhaftigkeit des Projektes und überprüfen die Glaubwürdigkeit der Ergebnisse und deren Interpretation.