Die Affen, die im Tübinger Max-Planck-Institut gehalten werden, wurden aus verschiedenen europäischen Primatenzentren bezogen. Tiere, die für Versuche eingesetzt werden sollen, müssen nach geltendem Recht nachweislich für diesen Zweck gezüchtet worden sein (Tierschutzgesetz §9 Absatz 2 Satz 7).